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Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer Sonderstabstelle „Trauma“ mit Ministeriumsstatus

Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer Sonderstabstelle „Trauma“ mit Ministeriumsstatus

Gesetz zur Schaffung einer Sonderstabstelle für psychische Traumafolgenbewältigung, -prävention und -versorgung (Trauma-Strukturgesetz – TSG)

Präambel

Im Bewusstsein der tiefgreifenden Auswirkungen psychischer Traumatisierung auf Individuum und Gesellschaft, im Sinne der Menschenwürde, der gesundheitlichen Chancengleichheit und der nachhaltigen sozialen Entwicklung, schafft der Bundestag ein institutionelles Fundament für die ressortübergreifende Bearbeitung von Trauma als zentrales Querschnittsthema der Gesellschaft.

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

  • 1 Ziel des Gesetzes

Ziel dieses Gesetzes ist die flächendeckende, systematische und institutionell verankerte Erkennung, Prävention, Behandlung und soziale Integration von psychischen Traumafolgestörungen in Deutschland. Hierzu wird eine Sonderstabstelle mit Ministeriumsstatus geschaffen.

  • 2 Definition von Trauma

Im Sinne dieses Gesetzes umfasst „Trauma“ psychische, emotionale und neurophysiologische Reaktionen auf überwältigende Lebensereignisse, die die Bewältigungsmechanismen des betroffenen Menschen überfordern und langfristige gesundheitliche, soziale und gesellschaftliche Auswirkungen haben können.

Abschnitt 2 – Errichtung der Sonderstabstelle „Trauma“

  • 3 Einrichtung und Rechtsstatus

(1) Es wird eine Sonderstabstelle „Trauma“ als eigenständiges Bundesministerium errichtet.
(2) Die Sonderstabstelle erhält den Namen: Bundesministerium für Traumaresilienz und psychosoziale Gesundheit (BMTPG).
(3) Das Ministerium hat seinen Sitz in Berlin und kann regionale Außenstellen einrichten.

  • 4 Zuständigkeiten und Aufgaben

Das BMTPG ist zuständig für:

  1. Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Traumastrategie
  2. Koordination traumabezogener Maßnahmen zwischen den Ressorts
  3. Entwicklung traumasensibler Bildungs-, Gesundheits- und Sozialpolitik
  4. Förderung und Vernetzung von Forschungsvorhaben zur Psychotraumatologie
  5. Aufbau, Finanzierung und Kontrolle regionaler Traumazentren
  6. Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung und kulturelle Transformation
  7. Ausbildung und Akkreditierung traumasensibler Fachkräfte
  8. Erarbeitung traumasensibler Standards in Familie, Bildung, Arbeit und Freizeit
  9. Krisenreaktion bei kollektiven Traumata (z. B. nach Katastrophen, Terror, Krieg)
  10. Aufbau eines bundesweiten Trauma-Inzidenzregisters
  • 5 Weisungsbefugnis

Das BMTPG erhält Weisungsrecht gegenüber anderen Bundesministerien in allen Fragen der psychischen Traumaversorgung und -prävention. Die Umsetzung erfolgt in Koordination mit den jeweiligen Ressorts.

Abschnitt 3 – Versorgung und Infrastruktur

  • 6 Regionale Traumazentren

(1) In jedem Bundesland sind innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes mindestens zwei Regionale Traumazentren einzurichten.
(2) Diese Zentren bieten vierwöchige Intensivaufenthalte für akut traumatisierte oder hochbelastete Personen an, unabhängig vom Krankenkassenstatus.
(3) Die Zentren verfolgen einen integrativen, ganzheitlichen Ansatz und kombinieren:

  • Traumatherapie (z. B. EMDR, SE, IFS)
  • Körperarbeit (z. B. Physiotherapie, Somatic Experiencing)
  • Gruppen- und Einzelpsychotherapie
  • Achtsamkeits-, Bewegungs- und Kreativmethoden
  • Sozialberatung und Lebensplanung
  • Familien- und Bezugspersonenarbeit
  • 7 Versorgungssicherung und Wartezeitverkürzung

(1) Es sind jährlich mindestens 3.000 neue kassenzugelassene Psychotherapieplätze mit Traumaschwerpunkt zu schaffen.
(2) Neue Qualifikationsstandards und Fortbildungsprogramme werden staatlich anerkannt.
(3) Notfallslots für akute Fälle werden in jedem Bundesland gesetzlich festgeschrieben.
(4) Die Digitalisierung von Zuweisung und Terminvergabe wird gefördert und vereinheitlicht.

Abschnitt 4 – Bildung, Wissenschaft und Prophylaxe

  • 8 Bildung und Ausbildung

(1) Traumakompetenz wird verpflichtend Bestandteil der Ausbildung für:

  • Lehrkräfte
  • Erzieher*innen
  • Ärzt*innen
  • Pflegekräfte
  • Polizist*innen
  • Sozialarbeiter*innen
  • Psycholog*innen
    (2) Das BMTPG kooperiert mit Hochschulen zur Entwicklung entsprechender Curricula und Lehrmaterialien.
  • 9 Forschung und Datenlage

(1) Das BMTPG finanziert langfristige Grundlagenforschung zur Psychotraumatologie.
(2) Ein öffentliches Trauma-Forschungsregister wird eingerichtet.
(3) Ethisch abgesicherte Studien zu innovativen Verfahren (u. a. auch mit psychotropen Substanzen) werden ermöglicht und begleitet.

  • 10 Traumaprophylaxe im Alltag

(1) Präventionsprogramme werden in Schulen, Kitas, Familienbildungsstätten, Betrieben und Vereinen umgesetzt.
(2) Gefördert werden niedrigschwellige Resilienztrainings, Elternbildungsprogramme, Achtsamkeitspädagogik, Gewaltprävention und soziale Bindungsangebote.

Abschnitt 5 – Finanzierung und Umsetzung

  • 11 Finanzierung

(1) Die Finanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt. Für die ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes werden jährlich 10 Milliarden Euro bereitgestellt.
(2) Es werden Fördermittel für Länder und Kommunen bereitgestellt, die zusätzliche Programme zur Traumasensibilisierung und Versorgung umsetzen.

  • 12 Monitoring und Evaluation

(1) Jährliche Berichterstattung an den Bundestag über Zielerreichung, Versorgungslage und gesellschaftliche Auswirkungen.
(2) Einrichtung eines unabhängigen wissenschaftlichen Beirats mit Vetorecht gegen strukturelle Fehlentwicklungen.

Abschnitt 6 – Schlussbestimmungen

  • 13 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar des auf die Verkündung folgenden Kalenderjahres in Kraft.

Begründung des Gesetzes:

Die Vielzahl unbehandelter Traumafolgen führt zu enormen gesamtgesellschaftlichen Kosten – wirtschaftlich, gesundheitlich und menschlich. Traumatisierte Kinder werden zu überforderten Eltern, Traumatisierte in der Arbeitswelt fallen langfristig aus, Gewaltzyklen wiederholen sich, und unsere sozialen Systeme geraten an ihre Grenzen. Internationale Studien zeigen, dass frühzeitige Traumaerkennung, ganzheitliche Behandlung und gesellschaftliche Resilienzförderung die Stabilität und Zukunftsfähigkeit eines Landes entscheidend verbessern können.

Deutschland braucht jetzt ein mutiges, langfristig tragfähiges Konzept für seelische Gesundheit. Dieses Gesetz liefert den Rahmen dafür.



Die Petition dazu jetzt unterschreiben:

Trage auch du dazu bei, dass sich was tut in unserem Land, in einem Bereich, der wirklich jeden angeht, und der massgeblich die Qualität unsrer Zukunft mitentscheiden wird.

https://www.change.org/Traumaministerium


Author

Achim Schwenkel

Praxisgründer, Psychedelic Coach, Publizist